27.03.2011

Europäischer Gerichtshof: Totschießen von Demonstranten verstößt nicht gegen Menschenrechte

Die italienische Polizei hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit dem Todesschuss auf einen Demonstranten beim G-8-Gipfeltreffen in Genua 2001 kein Grundrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.
Der Tagesspiegel schrieb über das Vorgehen der Polizei: „Tagelang durften die gewalttätigen Demonstranten des so genannten „Schwarzen Block“ sich fast ungestört austoben, während stattdessen immer wieder friedliche Demonstranten verprügelt wurden oder Kameramänner und Fotografen, die eine seltsame Art der Zusammenarbeit dokumentieren wollten: Zwischen der Polizei und vermummten Gewalttätern. Das Foto- und Filmmaterial ist erdrückend: Die Polizei hat systematisch Agents Provocateurs eingeschleust, die sich immer wieder mit ihren Einheiten trafen, Aktionspläne absprachen, Taktiken ausarbeiteten. So erklärt sich auch die Zurückhaltung der Polizei, selbst wenn Ausschreitungen direkt neben ihren eigenen Hundertschaften stattfanden“.

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Justiz in Italien - Fassungslos nach Freispruch
Berliner Opfer der Polizeigewalt beim G-8-Gipfel in Genua wollen sich mit dem Urteil nicht abfinden.
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Amtsblatt der Europäischen Union
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
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