23.11.2011

Ex-Verteidigungsminister Guttenberg zahlt für Ende der Plagiatsermittlungen

[Tagesspiegel] Karl-Theodor zu Guttenberg muss keine strafrechtlichen Konsequenzen aus der Plagiatsaffäre mehr fürchten. Gegen die Zahlung von 20.000 Euro werden die Ermittlungen gegen den ehemaligen Verteidigungsminister eingestellt.

Im Urteil heißt es wörtlich:"Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg ist abgeschlossen. Ihm lag die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz durch die Übernahme fremder Textpassagen in seine Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ zur Last. Nach vorheriger Zustimmung durch das Amtsgericht Hof wurde nun das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage von 20.000,00 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe durch die Staatsanwaltschaft Hof gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es deshalb nicht."

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1 Kommentar:

  1. Das ist wieder mal typisch: Wer Kohle hat kann sich frei kaufen, wer nicht, wird bestraft.
    Da zeigt sich wieder einmal mehr, das alle gleich sind und andere eben gleicher.

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