18.01.2012

Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Karlsruhe billigt Privatisierung des Maßregelvollzugs

[Faz] Der Maßregelvollzug psychisch kranker Straftäter darf weitgehend privatisiert werden. Zwangsmaßnahmen dürften in der Regel aber nur von Beamten wahrgenommen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht.
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