03.12.2012

Gesetzentwurf: Zwangstest bei Aids-Verdacht?

[mz-web] In Sachsen-Anhalt sollen künftig Zwangstests auf Hepatitis- und HIV-Infektionen bei sogenannten Risikogruppen möglich sein. Dazu werden gemeinhin Homosexuelle, Drogenabhängige, Obdachlose und Ausländer gezählt. Das Innenministerium plant eine entsprechende Regelung im neuen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ziel sei es, Personengruppen zu schützen, die wegen ihres Berufs einer besonderen Infektionsgefahr unterliegen. Dazu zählt das Innenministerium vor allem Polizisten und Rettungssanitäter.
Ausreichend für einen Zwangstest soll sein, dass "bestimmte Umstände eine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit begründen". Bisher ist ein Test beim Verdacht einer HIV-Infektion nur dann möglich, wenn der Betroffene dem zustimmt

Im Entwurf des Gesetzes ist zwar nicht von Homosexuellen, Drogenabhängigen, Obdachlosen oder Ausländern die Rede. Doch auch nach Ansicht des RKI-Epidemiologen Ulrich Marcus läuft es genau auf solche Menschen hinaus, die "aufgrund ihrer äußeren Erscheinung einer Risikogruppe zugeordnet werden".

Das Innenministerium hält hingegen am Entwurf fest und verweist auf andere Bundesländer, die einen ähnlichen Passus in ihrem Polizeigesetz hätten. Zudem hätten weder Justiz- noch Sozialministerium diskriminierende Elemente in dem Vorschlag entdeckt.
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